Eine Einführung in das Thema Steuern für Personal und Fitness Trainer
Aktualisiert am 06.08.2023
Folgende Fragen hinsichlich Steuerliche Fragestellungen werden wir hier beantworten:
- Selbstständig als Personal Trainer?
- Kleingewerbe ja oder nein?
- Warum solltest Du die Kleinunternehmerregelung beenden?
- Gewerbebetrieb ja oder nein?
- Umsatzsteuerpflichtig oder nicht?
- Welche Steuern müssen Personal Trainer zahlen?
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Der folgenden Beitrag „Steuerliche Aspekte im Personal Training“ habe ich im August 2018 für das Trainer Magazin geschrieben, den ich hier in meiner Ur-Form gerne veröffentlichen immer aktuell halten und ergänzen möchte.
Mit Steuern im Personal Training will sich keiner von uns beschäftigen. Und doch müssen wir es. Sie rauben uns manchmal den letzten Nerv, können uns in den finanziellen Ruin führen, sind oftmals missverständlich und doch sichern sie unser aller Wohlstand.
Dabei ist doch im Grunde alles ganz einfach. Als Personal Trainer und Coach müssen wir Einkommenssteuer und Umsatzsteuer zahlen und ggf. noch die Gewerbesteuer. Fertig.
Unser aller großes Problem ist, dass der Beruf des Personal Trainers beim Finanzamt nicht wie z.B. der Physiotherapeut oder Fitnesstrainer steuerrechtlich hinterlegt ist. Bei den beiden Berufsgruppen ist alles geregelt und jeder von uns weiß, wie er dran ist.
Beim Personal Trainer sieht es völlig anders aus und daher kann ich in diesem Beitrag auch keine rechtsverbindliche Auskunft geben, ganz abgesehen, dass ich es gar nicht darf. Mein Steueranwalt sagte vor kurzem jedoch zu mir, dass er noch von maximal drei bis fünf Jahren Unsicherheit ausgeht, dann ist auch das mit deutscher Steuergründlichkeit geklärt.
Mein eBook Steuer 1×1 für Personal Trainer & Coaches hilft Dir auf über 90 Seiten, wenn…
- Du das Steuerrecht kompakt und einfach verstehen willst und es sicher anwenden möchtest.
- Du hohe Nachzahlungsforderungen vom Finanzamt vermeiden möchtest
- Du Deine kostbare Zeit nicht mit umfangreichen Recherchen verbringen willst.
- Du Dich auf das fokussierst, was Du am besten kannst: auf ein hervorragendes Personal Training!
Schaue bitte unbedingt in die „Beschreibung“. Dort habe ich das komplette Inhalteverzeichnis aufgelistet. Wenn Du Fragen an mich hast oder eine Beratung zu diesen Themen suchst, dann kontaktiere mich gerne zu diesem Thema.
Start in die Selbstständigkeit als Personal Trainer & Coach
Wie Du Dein Hobby zum Beruf machst.
Im Grunde genommen ist alles ganz einfach. Erstelle Dir zu Beginn eine vernünftige Homepage. Damit kannst Du eine Agentur beauftragen, aber am besten um Geld zu sparen, machst Du das selber. So ein Hexenwerk ist das nicht.
Danach schaltest Du Google-Anzeigen und fängst an, in den Sozialen Medien aktiv zu werden. Fertig! Nun heißt es nur noch Geduld haben, bis sich der 1. Klient meldet.
Willst Du wissen, wie Du Dich wirklich erfolgreich als Personal Trainer und Coach selbstständig machst, dann höre unbedingt in diese Podcast-Folge.
Der Start in die Selbstständigkeit als Personal Trainer & Coach ist weder einfach mal so „im Vorbeigehen“ umzusetzen, noch basiert er auf ein oder zwei Dingen.
In den sozialen Medien wird oftmals ein Bild von unserem Beruf suggeriert, welches selten mit der Wahrheit zu tun hat. Es bedarf einer genauen Planung, einer klaren Struktur, einer konkreten Vorgehensweise und vor allem eines: Unternehmerischer Begeisterungsfähigkeit.
Bist Du bereit, genau dieses Engagement zu zeigen? Bist Du bereit, Vollgas zu geben, Dich wirklich dem Ziel „Traumberuf Personal Trainer“ zu widmen? Dann mache es bitte von Anfang an RICHTIG!
Wie Du den Start in die Selbstständigkeit als Personal Trainer & Coach am besten planst und loslegst, das erfährst Du in meiner neuen Podcast-Folge.
Ich wünsche Dir viele gute Ideen beim Hören.
Kleingewerbe als Personal Trainer oder Fitness Trainer?
Warum rate ich jedem Personal Trainer von dieser Kleinunternehmerregelung ab?
Ich kenne natürlich keine genauen Zahlen, aber ich vermute, dass ca. 50% aller Personal Trainer die Kleinunternehmerregelung anwenden. Oftmals wird uns dies vom Steuerberater empfohlen oder wir selbst entscheiden uns dafür, da man ja selbst zu Beginn eher weniger Umsätze macht oder irgend ein anderer Kollege mir das empfohlen hat.
Im folgenden beschreibe ich die Gründe, warum Du die Kleinunternehmerregelung beenden solltest.
Was ist die Kleinunternehmerregelung überhaupt?
Die Kleinunternehmerregelung ist gemäß § 19 des Umsatzsteuergesetzes eine Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht. Sie ermöglicht Unternehmern, die niedrige Umsätze haben ein Wahlrecht. Diese werden dann im Grunde als Nichtunternehmer behandelt. Diese sog. „Kleinunternehmer“ können auf den Ausweis und die Abführung von Umsatzsteuer verzichten. Sie sind dann aber auch vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer ausgeschlossen. Die Beitragsbemessungsgrenzen sind folgende: Der maßgebende Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer beträgt im vorangegangenen Kalenderjahr – also 2023 – weniger als 22.000 Euro und im laufenden Kalenderjahr – also 2024 – wird er 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen (Quelle: Gründerplattform)
Warum bin ich so konsequent dagegen und rate im Business Coaching und in meinem Seminaren dringend davon ab?
Als erstes schon einmal wegen des Begriffs: KLEINUNTERNEHMER.
Ich weiß nicht, wie es Dir geht….? Willst Du Kleinunternehmer sein? Was ist ein Kleinunternehmer? Bitte verstehe das jetzt nicht falsch. Ich will auch nicht despektierlich sein! Aber ich gehe erst einmal davon aus, wenn ein Personal Trainer SEIN Unternehmen gründet, weil er sich eine Existenz aufbauen will, weil er ein erfolgreicher Unternehmer oder eine Unternehmerin werden will / sein möchte oder idealerweise davon eine Familie ernähren kann, falls das im Lebensplan stehen sollte. Also, um es profan auszudrücken: Weil er damit Geld verdienen will.
Ich möchte allen Skeptikern entgegnen: Es hat oft so einen faden Beigeschmack, wenn wir mal übers Geldverdienen sprechen. Viele denken dann immer, man macht das rein des Geldes wegen. Allen sei gewiss: Willst Du Millionär werden, dann werde NICHT Personal Trainer. Vielleicht wird es mal irgend wann einen geben, der das schafft, aber die überragende Mehrheit nicht. Deshalb, im Beruf des Personal Trainers geht es weniger ums Geldverdienen, sondern weil es Berufung ist.
Und trotzdem und gerade deswegen ist es völlig legitim, dass wir damit Geld verdienen und unseren Lebensunterhalt sehr gut erwirtschaften können.
Die Gefahr beim Kleingewerbe
Problem N°1
Der Zweck eines Unternehmens so wie Du es als Personal Trainer hast ist u.a., Geld zu verdienen. Erfolgreiche Unternehmen verdienen Geld und mit der Kleinunternehmerregelung kannst Du kein Geld verdienen.
Vielleicht fragst Du Dich jetzt warum? Ganz einfach: Weil Du in Deinen Umsatzzahlen eingeschränkt bist. Du darfst ja nicht mehr als 50.000€ Umsatz machen, denn dann musst Du sofort die Kleinunternehmerregelung beenden und dann glaub mir, beginnen die wahrhaftigen Probleme Deiner Entscheidung für diese Regelung.
Dein Klient wird irgendwann eventuell „sauer“ auf Dich sein.
Wir gehen mal davon aus, dass Du 70€ pro Stunde Deinen Klienten berechnest. Da Du die Kleinunternehmerregelung anwendest, sind für Dich und Deinen Klienten diese 70€ netto wie brutto. Er zahlt am Ende des Monats für 10 Stunden = 700€.
Nun kommst Du am 30. September 2017 an die Umsatzgrenze von 50.000€, weil einfach nun mal das Jahr 2017 Dein erfolgreichstes ist und Du kein Sommerloch erlebt hattest. Das heißt, ab 01.10.2017 wirst Du Deinem Klienten statt 70€ pro Stunde in Zukunft 83,30€ berechnen müssen. Bei 10 Stunden Personal Training sind das dann 833,00€ statt wie bisher 700€.
Was denkst Du, wie begeistert Dein Klient über die neue Rechnung sein wird? Natürlich wirst Du ihm bereits zu Beginn des Oktobers sagen, dass Du jetzt 13,30€ / Stunden mehr verlangen wirst. Das sind nur knappe 20% Teuerungsrate. Vertrau mir, auch darüber wird Dein Klient nicht begeistert sein.
Dein Klient wird sagen: „Lieber Herr …..! Das ist ja schön und gut, dass Sie mit Personal Training (endlich) gutes Geld verdienen und es sei Ihnen auch gegönnt. Ich freue mich sehr für Sie. Aber ich bitte Sie auch um Verständnis, dass ich eine Preiserhöhung um knapp 20% nicht mitgehen werde. Ich bitte Sie, mir auch in Zukunft die 70€ zu berechnen oder wir müssen unsere Zusammenarbeit beenden.“
Wir lassen jetzt mal den vermutlich eher seltenen Fall außen vor, dass ein Klient sagen wird: „Lieber Herr …..! Selbstverständlich zahle ich gerne die 13,30€ pro Stunde mehr, weil Sie es mir wert sind.“
Wir bleiben beim ersten Beispiel….
Was wird die Folge sein? Du wirst also Deinem Klienten weiterhin die 70€ in Rechnung stellen, da Du ihn ja nicht verlieren willst. Die Konsequenz daraus ist, dass Dein Stundenumsatz bei diesem und vermutlich allen weiteren Klienten eben nicht mehr 70€ beträgt, sondern nur noch 58,82€ – also roundabout 11€ weniger. Das Gesamtergebnis: Deine Liquiditätsplanung stimmt nicht mehr und Du wirst irgendwann Dein Business einstellen müssen, weil es nicht mehr rentabel ist.
Oder Du suchst Dir ganz schnell neue Klienten, denen Du dann 83,30€ pro Stunden verkaufen kannst. Vermutlich wird aber auch das nicht so schnell gehen.
Problem N°2
Und nun kommt möglicherweise Problem Nummer 2 auf Dich zu….
Wir stellen uns mal vor – und so entwickelt sich seit Jahren die Branche Personal Training – das Stundenhonorar der überragenden Mehrheit der Personal Trainer Kollegen in Deiner Region wird immer günstiger, liegt unter 60, vielleicht sogar unter 50€ pro Stunde. Nun hast Du aufgrund der staatlich notwendigen Honorarerhöhung – Du mußtest ja die Kleinunternehmerregelung beenden – 3-5 Klienten verloren und brauchst dringend neue, eben welche zu 83,30€ pro Stunde. Diese treffen sich zum Kennenlerngespräch mit Dir und werden Dich ggf. fragen, warum Du sooooo viel teurer bist als alle anderen? Möglicherweise werden 30, 50 oder gar 75% aller Gespräch erfolglos enden. Du wirst also Dich neu und anders verkaufen müssen. Das wird eine große Herausforderung. Fang bitte direkt heute damit an, damit Du darauf vorbereitet bist. Idealerweise läßt Du Dich genau in dem Thema Honorar / Verkauf schulen, bildest Dich weiter.
Wir nehmen mal an, all das gelingt Dir gut und Du wirst irgendwann wieder erfolgreich sein, sehr gute Verkaufsgespräche führen, neue Klienten gewinnen und mit 83,30€ pro Stunde mehr Umsatz machen.
Dann möchte ich Dich fragen: Warum hast Du nicht direkt 83,30€ pro Stunden verkauft und hast womöglich auf das Argument „netto wie brutto“ gehört. An der Stelle verstehst Du hoffentlich, dass Du nicht unternehmerisch gedacht hast.
Problem N°3
Und kommen wir zum dritten „Problem“, was im Grunde kein Problem ist, aber sehr sehr teuer ist.
Oben steht: „ Sie sind dann aber auch vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer ausgeschlossen.“.
Wendest Du die Kleinunternehmerregelung an, so darfst Du NICHT die Umsatzsteuer anderer Rechnungen als Vorsteuer ziehen. Du darfst also nicht die von Dir bezahlten Mehrwertsteuerbeträge, Deinen vereinnahmten Umsatzsteuerbeträgen gegenrechnen. Und gerade hier zeigt sich der gravierende Nachteil der Kleinunternehmerregelung vor allem in der Gründungsphase eines Unternehmens.
Du hast zu Beginn deutlich verstärkte Ausgaben für Marketing (Homepage, Flyer, Briefpapier, Visitenkarten, Autowerbung etc.) und Anschaffungen wir Sportbekleidung und Trainingsequipment. Nehmen wir mal an, Du musst Dir zusätzlich ein neues Fahrrad und Leasingfahrzeug zulegen. Und gehen wir mal davon aus, dass Du Dir einen kleinen Raum für Dein Personal Training anmietest, der ja als Geschäftsraum gilt und Dir dadurch Mehrwertsteuer auf die Miete aufgeschlagen wird.
In der Summe werden all diese Beträge jährlich tausende (!!!!) Euros ausmachen. All dieses Geld verschenkst Du, weil Du die Kleinunternehmerregelung anwendest – und das ganze mal abgesehen von Ausgaben für Benzin, Fortbildungen, Büromaterial, Telekommunikation, Computer etc. Glaube mir, es sind wirklich tausende Euros. Und übrigens hier kommt immer das Argument mit dem Aufwand … damit ich nicht so viel Aufwand hab.
Unfassbar! Mal abgesehen davon, dass es tolle Buchhaltungssoftware gibt, die das alles automatisch macht, ist die viel viel bessere und vor allem sicherere Lösung das alles Deinem Steuerberater in die Hand zu drücken. Der kümmert sich um alles für Dich, schließlich hat er das gelernt. Wir sind Personal Trainer und unsere Eltern oder Partner in der Regel keine Steuerberater. Daher nimm Dir bitte dafür einen Experten so wie Du Dir wünschst, dass Dein Klient einen Gesundheitsexperten wie Dich engagiert.
Ich zahle für diesen ganzen Service an meinen Steuerberater knapp 55€ pro Monat – brutto versteht sich.
Fazit – Kleinunternehmerregelung beenden
Ich hoffe sehr, ich konnte Dir anhand von allein diesen drei Themen aufzeigen, dass die Kleinunternehmerregelung nicht wirklich ein empfehlenswertes Instrument für uns als Unternehmer ist. Wenn Du jetzt sagst, ich hab eh nur einen Klienten, der am Samstag mit mir eine Trainingseinheit macht, dann danke ich Dir sehr fürs aufmerksame Lesen und dann vergiss meine Anregungen. Du betreibst ein tolles Hobby, aber kein Unternehmen.
Wenn Du aber auf dem Weg bist, Dein Geld mit Personal Training zu verdienen, dann beendet schnellstmöglich diese Regelung. Dazu sprich bitte Deinen Steuerberater an – spätestens zum 01.01.2018 solltest Du damit aufhören. dann kannst Du bereits jetzt Deine Klienten schon mal auf 13,30€ mehr Honorar vorbereiten. ?
Falls Du jetzt aber davon überzeugt bist, dass es richtig ist, diese Regelung anzuwenden, dann nenne mir bitte einen einzigen Vorteil der Kleinunternehmerregelung?
Welchen Vorteil hat Dir Dein Steuerberater gesagt – ich hoffe, er hat Dir einen genannt, wenn er Dir sowas schon empfiehlt. Meist kommt dann nämlich, dass man ja seinen Klienten keine Umsatzsteuer berechnen muss. Ich hoffe sehr, dass ich diesen Fakt oben zur Genüge erläutert hab, wie gefährlich das eher ist. Der zweite Grund könnte sein, dass wir ja mit der Anwendung der Kleinunternehmerregelung weniger Aufwand haben. Entschuldige bitte, aber was für ein Blödsinn ist das denn? Du willst eine Firma gründen oder hast bereits eine. Wenn Du tatsächlich diesen sehr geringen Aufwand scheust, gründe bitte kein Unternehmen und werde nicht Personal Trainer. Das muss ich Dir leider in dieser Deutlichkeit sagen.
Ich freue mich natürlich wie immer über viele bereichernden Kommentare hier unter dem Beitrag, damit wir alle von den Erfahrungen anderer Kollegen profitieren können. Ich möchte nochmals betonen, dass dies meine ganz persönliche Meinung ist. Und da mir in 20 Jahren Unternehmertum noch nie jemand das Gegenteil bzw. die Sinnhaftigkeit dieser Kleinunternehmerregelung aufzeigen konnte, bleibe ich auch erst einmal dabei.
PS: Noch eine Geschichte, die sich tatsächlich so zugetragen hat und vertrau mir, das dies kein Einzelfall ist!
Es war einmal eine Kollegin, nennen wir sie Maxime Mustermann. Sie arbeitet seit Jahren als erfolgreiche Personal Trainerin. Alles ist gut, alles ist fein. Ihr und ihrer Familie geht es gut. Sie steuert einen guten Teil zum Familieneinkommen mit bei. Sie wendet die Kleinunternehmerregelung an und alles läuft wirklich gut. Außerdem wird sie von ihrem Mann in Steuerfragen betreut. Er kennst sich damit ein wenig aus und beide denken, dass sie sich die Kosten für einen Steuerberater ja sparen können. Und so geht es Jahr für Jahr….
Eines Tages bekommt Sie ein Schreiben vom Finanzamt, sie möge bitte 9.487,56€ Umsatzsteuer nachzahlen und sie müsse zukünftig ihren Klienten 19% Umsatzsteuer zum Stundenhonorar zzgl. berechnen.
Was war passiert?
Maxime und ihr Mann bemerkten nicht, dass sie schon vor drei Jahren über die Beitragsbemessungsgrenze gekommen sind. Konnten sie ja auch nicht. Er ist ja kein Steuerberater. Er hat ja nur nach besten Wissen und Gewissen Maximes Steuererklärung gemacht. Leider schont das Finanzamt uns nicht vor Unwissenheit.
Fakt war: Maxime musste alles zahlen. Eines war nämlich klar, dass sie natürlich nicht zu ihren Klienten gehen konnte und sagte: „Ich muss Ihnen leider für die letzten drei Jahre nachträglich die Mehrwertsteuer berechnen. Es tut mir leid und ich hoffe, es ist ok für Sie.“
Soviel für heute zum Thema Kleinunternehmerregelung. Darum solltest Du Kleinunternehmerregelung beenden.
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Wie Du deine Steuern optimieren und viel sparen kannst!
Die Einstufung des Personal Trainer Berufs wird von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich gehandhabt, doch oftmals als Gewerbesteuerbetrieb festgelegt. Dies beurteilen leider bis heute auch viele Steuerberater so. Ich persönlich sehe das ganz anders. Wir sind Freiberufler! Jetzt fragen Sie sich ggf., warum ich das behaupte. Behaupten deswegen, weil ich 2012 eine umfangreiche Steuerprüfung hatte und mein Finanzamt diesen Status so seit dem akzeptiert.
Was ist der Unterschied zwischen dem freiberuflichen Personal Trainer und einem gewerbetreibenden? Als Freiberufler zahlen wir Einkommenssteuer und Umsatzsteuer. Als Gewerbetreibender zahlen wir Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und zusätzlich Gewerbesteuer. Wir haben also eine höhere Steuerlast, auch wenn zu bestimmten Teilen die Gewerbesteuer der Einkommenssteuer angerechnet wird. Da ich ungern zu viel Steuern zahle, hat das für mich eine hohe Relevanz. Je nach Gewinnhöhe, kann das schnell mal 5.000€, 10.000€ oder gar 20.000€ zusätzliche Steuerzahlungen sein und das ist zugegebenermaßen unternehmerisch nicht sinnvoll, wenn ich es als Freiberufler nicht zahlen müsste. Steuern für Personal Trainer sind ein wichtiges Thema!
Der Personal Trainer als Freiberufler
Wie oben bereits beschrieben, sind wir meiner Meinung nach Freiberufler. Warum? Wie werden freiberufliche Tätigkeiten beschrieben?
Freiberufliche Tätigkeiten sind selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder sehr ähnlich gelagerte Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen.
Ich kann also als Personal Trainer sehr gut argumentieren, dass ich unterrichtend und erzieherisch tätig bin. Somit sind schon einmal zwei wesentliche Punkte gegeben.
Freiberufler unterscheiden sich außerdem nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere durch folgende Merkmale von anderen Unternehmern:
- die besondere berufliche Qualifikation oder schöpferische Begabung.
- die besondere Bedeutung der persönlichen, eigenverantwortlichen und fachlich unabhängigen Erbringung der Arbeit
- das häufig höchstpersönliche Vertrauensverhältnis zum Auftraggeber
- sie stehen in einem dualen, häufig auf Dauer angelegten, psychosozialen Vertrauensverhältnis zu ihren Patienten, Klienten oder Mandanten
die ggf. stattliche und berufsautonome Reglementierung der freien Berufe
Von diesen fünf Merkmalen, erfüllen wir vier! Das finde ich viel und durch die Aussage des Bundesverfassungsgerichtes wie die beiden oben angeführten Eigenschaften, sollte das jedes Finanzamt akzeptieren. Das beieinflusst deinen Steuersatz enorm. Ich muss allerdings an dieser Stelle auf etwas sehr wichtiges hinweisen: Plädieren wir auf eine unterrichtende Tätigkeit, dann sind wir im Umkehrschluss automatisch rentenversicherungspflichtig. Dazu später noch mehr.
Warum werden oftmals Personal Trainer als Gewerbebetrieb eingestuft?
Die Berufe „Fitnesstrainer“ und „Coach“ sind beim Finanzamt als gewerbliche Tätigkeit klar definiert. Da die meisten Sachbearbeiter und Steuerberater den Beruf „Personal Trainer“ mit Fitnesstrainer gleichsetzen, liegt also diese Beurteilung nahe. Natürlich sollte für eine steuerliche Beurteilung nicht eine Vermutung verantwortlich sein, zumal die fachliche Grundqualifikation sehr vielseitig und entscheidend sein kann. Der klassisch ausgebildete „Dipl. Sportlehrer“ hat hier einen klaren Vorteil, da dieser meist als unterrichtend eingestuft wird und unterrichtende Tätigkeiten sind steuerrechtlich wie bereits erwähnt freiberuflich. Ebenso gewerbesteuerbefreit ist der Physiotherapeut, da auch dieser grundsätzlich Freiberufler ist.
Was kennzeichnet außerdem einen Gewerbebetrieb bzw. welche Berufe sind gewerbesteuerpflichtig?
- Absicht auf Gewinnerzielung
- Berufe unterliegen der Gewerbeordnung
- meist Ansiedlung in sog. Gewerbegebieten und somit die Nutzung der dortigen Infrastruktur
- z.B. Handelsbetriebe (Verkauf von Trainingsequipment) oder üben Vermittlungstätigkeiten (Personal Trainer Agentur) aus
Berufe wie z.B. Coach, (Ernährungs-)Berater, Masseur etc. - beratende Berufe
Fakt ist auch Folgendes: Da viele Personal Trainer sich als „Coach“ titulieren, es auf ihre Visitenkarte oder Homepage schreiben, sind diese automatisch gewerbesteuerpflichtig. Ich empfehle dringend, dass unter den genannten Aspekten zu überdenken, da es eine direkten steuerlichen Einfluss hat.
Was musst Du alles bei einer Geschäftsreise beachten und was kannst Du steuerlich absetzen?
Sicherlich bist Du schon mal geschäftlich verreist. Zum einen können wir als selbstständige Unternehmer jede Form von Geschäftsreise oder Fahrt steuerrechtlich geltend machen, zum anderen gibt es aber auch klare Vorgaben, was möglich ist und was nicht.
In meinem heutigen Podcast gebe ich Dir Tipps und Ratschläge, wie Du schnell und unkompliziert Deine Geschäftsreisen aufzeichnen kannst. Du solltest auf alle Fälle all Deine Geschäftsreisen in einer Übersicht aufführen und diese Deinem Steuerberater geben, damit er die entsprechenden Pauschalen ansetzen und in Deiner Einnahmen-Überschussrechnung angeben kann. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass so ein „Geschäftsreisetagebuch“ nichts mit einem Fahrtenbuch zu tun hat. Ich spreche im Podcast ebenso darüber, warum wir unser Essen bei einer Geschäftsreise nicht absetzen können und was es sonst noch alles zu beachten gibt.
Ergänzend zum meinem eBook „Das Steuer 1×1 für Personal Trainer und Coaches“ erhältst Du mit dem Podcast auch einen Download-Link zu einer PDF-Datei mit weiteren Informationen. In der PDF ist der LINK zur Vorlagentabelle für Deine Geschäftsreisen hinterlegt. Diese Tabelle habe ich Dir als Numbers- bzw. Excel-Tabelle hinterlegt. Du findest die PDF-Datei weiter unten.
PS: Sieh es mir nach, dass ich beim Podcast stellenweise außer Atem war. Es ist echt nicht so leicht, zügig zu gehen und dabei entspannt zu reden. Ich danke Dir für Dein Verständnis.
Das Geschäftsessen als Personal Trainer absetzen.
Sicherlich wirst Du schon mal einen potentiellen Klienten in einem Kaffee zu einem Kennenlerngespräch getroffen haben, Dich mit Kollegen zu einem Brainstorming verabredet haben oder Klienten zu einem Firmenjubiläum eingeladen haben. Was musst Du dabei alles beachten, damit Du es steuerrechtlich geltend machen kannst? In welcher Höhe kannst Du dies absetzen und welche Voraussetzungen müssen dafür geschaffen sein? Warum finden Finanzämter es nicht so toll, wenn Du an einem Freitag, Samstag oder Sonntag ein Geschäftsessen genießt und wie kannst Du es trotzdem schaffen, es in Deiner Einkommenssteuererklärung unter Werbungskosten abzusetzen.
In vielen Ländern ist es möglich, bestimmte Geschäftsausgaben, wie beispielsweise Geschäftsessen, als berufliche Aufwendungen abzusetzen. Dies könnte auch für Personal Trainer gelten, wenn diese Ausgaben im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anfallen. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Steuergesetze und -regelungen in Ihrem Land zu beachten, da sie je nach Ort unterschiedlich sein können.
Wenn du als Personal Trainer ein Geschäftsessen in Erwägung ziehst und dies als Geschäftsausgabe absetzen möchtest, gibt es ein paar Dinge zu beachten:
- Geschäftlicher Bezug: Dein Geschäftsessen sollte in Verbindung mit deiner beruflichen Tätigkeit stehen. Das bedeutet, dass es einen klaren geschäftlichen Zweck erfüllen sollte. Das könnten Dinge wie die Besprechung von Trainingsplänen mit deinen Kunden oder Diskussionen über berufliche Themen mit Kollegen sein.
- Belege und Dokumentation: Stelle sicher, dass du alle Belege, Quittungen und relevanten Dokumente in Zusammenhang mit dem Geschäftsessen aufbewahrst. Diese dienen als Nachweis für die Ausgaben und den geschäftlichen Grund für das Essen.
- Angemessene Kosten: Achte darauf, dass die Kosten für das Geschäftsessen angemessen sind. Sehr teure Mahlzeiten könnten in den Augen der Steuerbehörden möglicherweise als unangemessen angesehen werden und könnten daher nicht vollständig abzugsfähig sein.
- Steuerexperten konsultieren: Es ist ratsam, einen Steuerexperten zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass du die geltenden Steuergesetze korrekt verstehst und einhältst. Jemand, der sich mit Steuern auskennt, kann dich über spezifische Regeln und Abzugsfähigkeiten in deinem Land informieren.
- Private und geschäftliche Ausgaben trennen: Es ist wichtig, klare Trennlinien zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben zu ziehen. Halte genaue Aufzeichnungen darüber, welche Ausgaben geschäftlicher Natur sind und welche deinem persönlichen Bereich zuzuordnen sind.
Denke daran, dass Steuerregelungen komplex sein können und sich mit der Zeit ändern können. Um sicherzustellen, dass du alles richtig machst, empfiehlt es sich, mit einem professionellen Steuerberater zu sprechen.
Zu mehr persönlichen Insights, höre gerne Dir meine Podcastfolge an.
Was ergibt sich daraus?
Die Konsequenz ist, dass der Beruf des Personal Trainers beide Einkunftsarten berührt. Das ausschlaggebende Entscheidungskriterium für die Freiberuflichkeit ist die geistige und schöpferische Arbeit, die bei einer freiberuflichen Tätigkeit im Vordergrund steht. Argumentiere ich im Sinne des „unterrichtenden“ Personal Trainings, dann erfordert dies außerdem ein schulmäßiges allgemeingültiges Programm in einem bestimmten Fachgebiet. Daraus ergibt sich, dass wir dem Finanzamt gegenüber einen minutiösen Stundenablauf idealerweise von 1,2 oder 3 Trainingseinheiten nachweisen können. All das reicht, wenn es auf dem PC abgespeichert und beim Steuerberater hinterlegt ist. Somit habe ich zur Sicherheit bei einer Steuerprüfung alles vorliegen.
Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass dies die notwendige Vorgehensweise ist, wenn wir die Gewerbesteuerpflicht umgehen wollen. Desweiteren ist es wichtig zu wissen, dass wenn ich neben meinem Personal Training z.B. Trainingsgeräte verkaufen oder Ernährungsberatung anbieten möchte, dass ich dann beide Berufsfelder voneinander trennen muss. Mein Personal Training ist freiberuflich. Ernährungsberatung oder Verkauf gewerblich. Deswegen benötigen wir zwei separate Konten und zwei Geschäftsauftritte. Sonst laufen wir Gefahr, unter die sog. „Abfärbetheorie“ zu fallen, die ab 2% vom Gesamtumsatz zum tragen kommt.
Das Resümee
Blauäugig sollten wir uns nicht als Personal Trainer selbstständig machen. Jeder von uns sollte einen Steuerberater an seiner Seite haben, der einen die wichtigsten Details erläutern kann und uns optimal berät. Wenn Sie noch keinen Steuerberater haben sollten, dann suchen Sie sich einen dringend – morgen. Dieser sollte sich idealerweise bereits mit Personal Trainern auskennen. Und bitte überlegen Sie nicht: „Das kann ich mir nicht leisten, ich mache das lieber alleine.“. Wohin das führen kann, belegen mehrere Firmenpleiten von Kollegen. Wir wollen ja schließlich auch, dass sich ein Klient einen qualifizierten Gesundheitsexperten sucht.
Bedenke bitte, dass Du bei einer unterrichtenden Tätigkeit rentenversicherungspflichtig bist. Dies umgehst Du z.B. indem Du einen Mitarbeiter über 450€ einstellst. Dazu gab es im Trainer Magazin einen Beitrag von Marco Adebar.
Planen bitte gründlich Dein Personal Training Business und dazu gehört u.a. auch die gesamten steuerlichen Aspekte. Sicherlich müssen wir nicht alles bis ins Detail verstehen, aber die Grundlagen definitiv. Falls Du Fragen haben sollten, dann melden Dich gerne hier.
Ich wünsche Dir von Herzen Erfolg und einen stressfreien Umgang mit den Themen Steuern und Finanzamt.
Erfahre hier, wie ich dir helfen kann
Ich hoffe, dass ich Dir wesentliche Anregungen und Einblicke in dieses nicht zu unterschätzende Thema geben konnte. Wiedersagt, oftmals werden Personal Trainer falsch beraten und der Schaden daraus kann schnell in die tausende Euros gehen. Sei also achtsam!
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Ich freue mich, wenn Dir mein heutiger Podcast viel Mut macht und Dich inspiriert. Baue Dir Dein optimales Team um Dich auf. Ich wünsche Dir von Herzen Erfolg dabei.
Scheue Dich nicht, mir Deine Fragen per Mail zukommen zu lassen. Du findest weitere Informationen rund um das Thema Personal Training und mich in meinem Blog…
Ich freue mich natürlich riesig, wenn Du mir eine Bewertung schreibst.
Und nun wünsche ich Dir viel Spaß beim Hören!