Folge 051 – Status-Quo Corona Soforthilfe für Personal Trainer

Viele Kollegen fragen sich, ob sie die Corona Soforthilfe zurückzahlen müssen. Und wenn ja, wie viel.

Was gibt es Neues bei der Corona Soforthilfe? Was solltest Du tun, damit Du keine rechtlichen Probleme bekommst?

Die Antragstellungen für die Corona-Soforthilfe sind ja zum 31.05.2020 beendet worden. Bis dahin konnte jeder, der einen Liquiditätsengpass hat, diese Hilfe beantragen. Auch, wenn es in den Bundesländern zum Teil sehr unterschiedlich gehandhabt wurde, hoffe ich, dass es bei allen Antragstellern am Ende doch gut geklappt hat.

Anfänglich kursierten wahre „Horror-Szenarios“ in den sozialen Netzwerken. Bis hin zu Strafprozessen wegen Falschaussagen uvm. Lassen wir mal „die Kuh im Dorf“ und halten Folgendes fest.

Ein jeder Personal Trainer sollte für seine berufliche Tätigkeit einen kompetenten Steuerberater an der Seite haben. Daher auch der wichtigste Rat: Bitte spreche ihn genau jetzt an und kläre mit ihm, ob Du ein Teil oder leider den Gesamtbetrag der Corona-Soforthilfe zurückzahlen musst.

In NRW wurden im Juli erste eMails verschickt mit Bitte um Klärung. Dies wurde mittlerweile eingestellt, weil es zu großer Verwirrung geführt hat.

Dort hieß es: „Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sind verpflichtet, den Anteil der Soforthilfe zurückzuzahlen, der höher ist als der tatsächliche Liquiditätsbedarf im Förderzeitraum.“

Wichtig dabei ist, dass die Betrachtung, ob was zurückgezahlt werden muss oder nicht, sich genau auf den beantragten Zeitraum bezieht. Habe ich also z.B. am 30.03. den Antrag gestellt, gilt der Vergleichszeitraum vom 30.03. bis 30.06.2019. Da aber z.B. Umsatzeinbußen durch Corona sich ja auch erst in späteren Monaten bemerkbar machen können, war die Hoffnung, dass hier eine großzügigere Regelung z.B. über die Einkommenssteuererklärung 2020 erfolgen kann. Dies scheint sich leider nicht zu bewahrheiten.

Bevor nun noch mehr Unsicherheit entsteht, empfehle ich Dir dringend, Dich zeitnah mit Deinem Steuerberater bzgl. der Rückzahlungsverpflichtung der Corona-Soforthilfe zu beraten.

Auf folgender Homepage kannst Du Dich bzgl. des Rückmeldeverfahrens in NRW sehr gut informieren. Ich bin mir sicher, dass soetwas auch für andere Bundesländer existiert. Informiere Dich über Deinen Steuerberater dazu.

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren

Ich hoffe sehr, dass ich Dir mit meiner heutigen Podcast-Folge eine gute Unterstützung den Umgang mit diesem sensiblen Thema bieten kann. Mir ist es wichtig, dass Du keine Probleme mit der Rückzahlungsverpflichtung der Corona-Soforthilfe bekommst.

Ich wünsche ich Dir nun viel Spaß beim Zuhören und gute persönliche Lösungen.

Ich möchte es nicht vergessen, Dich recht herzlich zu meinem Online-Seminar „Existenzgründung Personal Training“ am 19.09.2020 einzuladen. In diesem Seminar werde ich Dir alles vermitteln, damit Du ein nachhaltiges und erfolgreiches Personal Training Business starten kannst.

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Ich freue mich natürlich riesig, wenn Du mir eine Bewertung schreibst.

Und nun wünsche ich Dir viel Spaß beim Hören!

Shownotes

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Hier findest Du meinen Podcast zum Thema „Du oder Sie im Personal Training„.

2 Kommentare
  • Daniel Przybilla
    Veröffentlicht um 15:19h, 02 September Antworten

    Hallo Eginhard,
    vielen Dank erstmal generell für deine tollen Podcasts, die sehr bereichernd und lehrreich sind. Ich finde es super, dass du vor allem aktuelle Themen wie die Corona-Hilfe aufgreifst und dein Wissen und Meinungen mit allen zeitnah teilst. Das ist unheimlich unterstützend. Ebenso ist deine Ehrlichkeit auch vorherige Fehler bzw. Naivität bzgl. der Thematik einzugestehen, herausragend. Dieses Thema beschäftigt sicherlich jeden Antragsteller zur Zeit und wie ich blicken sicherlich viele nicht mehr durch dieses Chaos der Bestimmungen und Rückzahlungsbedingungen und sind verwirrt. Daher verlasse ich mich auch auf die Infos meines Steuerberaters und möchte das gerne mit dir und allen Zuhörern teilen.
    Nach Meinung des Steuerberaters und nach Abklärung mit Ihren Anwälten, sollte man erst auf diese Email der Regierung warten und erst dann tätig werden und im entsprechenden Falle eine Rückzahlung vornehmen. Wenn man vor Erhalt der Email eigenmächtig alles oder einen Teil zurückzahlt, könnte es nach Meinung des Steuerberaters und Anwalt als eine Art Bekenntnis, dass die Hilfe zu unrecht beantragt wurde, ausgelegt werden mit eventuell negativen Folgen. Hoffe damit weiterzuhelfen.
    Beste Grüße

    • Eginhard Kieß
      Veröffentlicht um 15:41h, 02 September Antworten

      Ganz ganz herzlichen Dank Daniel für deinen Kommentar! Das ist auf jeden Fall ein sehr wertvoller Hinweis. Hab auch herzlichen Dank für deine wertschätzen denn Worte bezüglich meines Podcasts. Das freut mich sehr motiviert für die Zukunft. Viele Grüße Eginhard

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