DSGVO

Folge 013 – Datenschutzrichtlinien für Personal Trainer

Jeder Personal Trainer, jeder Selbstständige, jedes Unternehmen muss sich spätestens ab dem 25. Mai 2018 mit den neuen EU-Datenschutzrichtlinien – der DSGVO – auseinandersetzen, denn wenn Du es nicht tust, können hohe Strafzahlungen die Folge sein.

Was ist die DSGVO? Die Datenschutzgrundverordnung soll das Datenschutzrecht innerhalb der EU vereinheitlichen. Selbständige können also zukünftig darauf vertrauen, dass innerhalb der EU ein wahrscheinlich einheitliches Datenschutzrecht gilt. Die Verordnung gilt auch für Unternehmen mit Sitz ausserhalb der EU, wenn diese Daten von Personen aus der EU verarbeiten. Das ist insofern interessant, falls Du als Personal Trainer z.B. ein Newslettertool benutzt, dessen Vermarkter außerhalb der EU sitzt. Ein weiteres Ziel dieser Verordnung ist, dass das Datenschutzrecht datenschutzfreundlicher für die betroffenen Nutzer werden soll. Der Bürger soll also die Hoheit über seine Daten soweit es möglich ist zurück erhalten.

Was gilt es also für mich als Personal Trainer, Fitnessstudio, Physiotherapiepraxis etc. alles zu beachten? Warum reicht es nicht aus, nur auf der eigenen Homepage die Datenschutzrichtlien anzupassen? Was ist beim Empfang und dem Versenden von eMails und Newslettern zu beachten? Wie speicherst Du ab dem 25. Mai 2018 die Daten Deiner Klienten? Wo bewahrst Du die Auswertungen aus der Anamnese auf? Wer hat Zugang zu Deinem Büro oder Deinem Personal Training Studio / Praxis? Was musst Du alles beachten, damit Du nicht verklagt werden kannst?

Fakt ist eines: Die DSGVO betrifft wirklich JEDES Unternehmen, das im Internet aktiv ist, egal ob eigene Homepage, Facebook, Instagram, Newsletter, Shop – was auch immer.

Ich möchte Dich mit diesen Podcast für die Dringlichkeit dieses Themas sensibilisieren. Kümmere Dich umgehend darum, wenn Du es noch nicht getan hast. Bitte nimm Dir einen Fachanwalt für Internetrecht, falls Du diese spezifischen Daten noch nicht für Dich individuell erstellt hast.

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Und nun wünsche ich Dir viel Spaß beim Hören!

Internetseiten zum Thema DSGVO:

Meine Empfehlung für einen Fachanwalt für Internetrecht

2 Kommentare
  • Kerstin Lehle
    Veröffentlicht um 18:15h, 16 Juli Antworten

    Hallo,
    Muß ich denn als selbständige Gymnastikkehrerin ohne Homepage mit ausschließlich Kundennamen und Telefonnummern in schriftlicher Form auch irgendwas zum Thema Datenschutz unternehmen?
    Vielen Dank

    • Eginhard Kieß
      Veröffentlicht um 21:40h, 16 Juli Antworten

      Hallo Kerstin! Grundsätzlich braucht jeder von uns in irgend einer Form eine Datenschutzverordnung. Dein Klient sollte wissen, was Du mit welchen Daten von ihm wie machst. Wo Du diese speicherst, zB Mailadresse, Rufnummer oder eben zB alle Daten der Anamnese. Deshalb ist meine dringende Empfehlung: Wende Dich an einen Anwalt, der Dich zu diesem sensiblen Thema berät. Anders geht es nicht.

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