Rettungspaket der Bundesregierung

Folge 043 – Ein Wirtschaftsprüfer klärt auf: Was Du alles über die Soforthilfe für Personal Trainer wissen musst.

Welche Bedingungen musst Du als Personal Trainer und Coach erfüllen, um das Rettungspaket der Bundesregierung in Anspruch nehmen zu dürfen?

Die Bundesregierung hat ein Riesen-Soforthilfe-Programm aufgelegt und viele Personal Trainer und Coaches versprechen sich Unterstützung in der Corona-Krise.

Wir haben aus unserer Sicht ja auch absoluten Anspruch darauf, zumal uns in manchen Bundesländern die Arbeit verboten wurde oder wir unsere Personal Training Studios schließen sollten.

Nun existieren seit ein paar Tagen so viele verwirrende und zum Teil auch falsche Aussagen zum, über und um das Soforthilfe-Programm. Viele Fragen tauchten auf und immer mehr Antworten gab es dazu. Ich möchte mit diesem Podcast diese Fragen beantworten und vor allem für Klarheit sorgen.

  • Welche Voraussetzungen musst Du erfüllen, um die Soforthilfe beantragen zu dürfen?
  • Bekommst Du auch Unterstützung, wenn Du Personal Training nebenberuflich ausübst?
  • Gibt es Einschränkungen bei der Genehmigung?
  • Wie hoch ist die derzeitige max. Höhe der Soforthilfe?
  • Muss ich mein Aktiendepot auflösen, um Anspruch zu haben bzw. wird so etwas kontrolliert?
  • Ich bin nicht der Hauptverdiener, habe ich trotzdem Anspruch?
  • Muss mein Konto einen Minusbetrag aufweisen, um Hilfe beantragen zu dürfen?
  • Muss ich das Geld zurückzahlen?

Ein Experte klärt auf

Diese Fragen und viele mehr werden in meiner Podcastfolge beantwortet.

Ich habe mir dafür Jochen König, Wirtschaftsprüfer und Geschäftsführer bei DWP Dunkerbeck, Wagner und Partner als Experten ans Mikrofon geholt. Er hat in den letzten Tagen alles zu diesem Thema für uns Personal Trainer recherchiert.

Ich hoffe sehr, dass Dir alle Fragen beantwortet werden. Und nun wünsche ich Dir viel Spaß beim Zuhören.

Eine große Bitte: Teile bitte Deine Erfahrungen in Zusammenhang mit der Beantragung zur Soforthilfe mit mir und den Hörern meines Podcasts hier in den Kommentaren. Jerder Hinweis ist hilfreich. Ich danke Dir dafür!

Wenn Du weitere Fragen an mich hast bzw. Themenvorschläge, dann schreibe mich gerne an.

Nutze auch meinen Blog, um über weitere interessante Themen rund um die PREMIUM Dienstleistung Personal Training informiert zu sein.

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Und nun wünsche ich Dir viel Spaß beim Hören!

Shownotes

Download:

Wie versprochen, bekommst Du hier die PDF-Datei von DWP Dunkerbeck, Wagner und Partner „Fragenkatalog-DWP-Stand-25.03.2020“ zum downloaden. Du findest alles über häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise“.

Bist Du auf der Suche nach einem perfekten Steuerberater für Personal Trainer, dann kannst Du hier Kontakt zu Herrn König und seinem Team aufnehmen.

Hier findest Du alle Informationen zum Erfolgskonzept Personal Training – Das Mentorship-Programm.

Willst Du Dir ein Online Personal Training aufbauen und suchst alle Antworten zum Wie, welche Technik, welche Software und welches Honorar Du dafür verlangen darfst, dann findest Du die Antworten in meinem Online Kurs.

10 Kommentare
  • Robert Kraushaar
    Veröffentlicht um 10:57h, 31 März Antworten

    Danke lieber Eginhard für diesen interessanten und aufschlußreichen Podcast und das Interview. Es hat mir Klarheit bzgl. der Soforthilfen gebracht und mir Ängste und Unsicherheiten nehmen können. Vielen lieben Dank.

    • Eginhard Kieß
      Veröffentlicht um 15:46h, 31 März Antworten

      Herzlichen Dank Robert für Deine lieben Worte und Deinen Zuspruch. Ich wünsche Dir von Herzen weiterhin Erfolg.

  • Alexandra Endlein
    Veröffentlicht um 16:15h, 31 März Antworten

    Lieber Eginhard, ich wollte einfach nur vielen lieben Dank sagen!!! Danke für all deine Mühe, deine wertvollen Tipps und deinen Einsatz für uns selbstständige Personaltrainer.
    Liebe Grüße,
    Alexandra

    • Eginhard Kieß
      Veröffentlicht um 19:09h, 31 März Antworten

      Liebe Alexandra! 1000 Dank für Deine sehr herzlichen Worte. Das motiviert und spornt an, auch in Zukunft weiter Vollgas zu geben und Unterstützung anzubieten. Also, los geht’s … #MACHEN

  • Eginhard Kieß
    Veröffentlicht um 13:12h, 01 April Antworten

    Aufgrund der im Podcast verdeutlichten täglichen Entwicklung, möchten wir euch laufend auf den aktuellsten Stand bringen. Viele unserer Vermutungen bzw. eigenen Einschätzungen wurden gestützt durch die nachfolgenden Informationen, bei der ein oder anderen gibt es aber natürlich noch „weitere Voraussetzungen“, die definiert und verfeinert wurden, um die Kriterien zu erfüllen

  • Eginhard Kieß
    Veröffentlicht um 13:16h, 01 April Antworten

    Reicht das Geld für alle aus?
    Ja. Bund und Land sind darauf eingerichtet, dass alle Unternehmen mit den vorgenannten wirtschaftlichen und finanziellen Problemen das Programm in Anspruch nehmen können.

    Wird der Zuschuss auch für Nebenerwerbs-Selbstständige gezahlt?
    Nein, der Zuschuss wird nur gezahlt, wenn die unternehmerische Tätigkeit, die wegen der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten ist, der Haupterwerb ist.
    ACHTUNG: Definitionsanpassung, die für unsere Aussagen sprach. Haupterwerb!

    Ist eine Mehrfachförderung möglich?
    Die NRW-Soforthilfe darf für jedes Unternehmen bzw. von jedem Freiberufler oder Solo-Unternehmer nur einmal beantragt werden. Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Hilfen für von Corona betroffene Unternehmen ist zulässig, soweit dadurch keine Überkompensation eintritt. Das gilt z.B. für: steuerliche Liquiditätsmaßnahmen, Liquiditätskredite über KfW, NRW.BANK oder Bürgschaftsbank, Kurzarbeitergeld, Quarantäne-Entschädigungen. (unsere Aussage)
    ABER BEACHTEN: Wenn man mehrere Unternehmen hat, kann man für jedes der Unternehmen einen Zuschuss bekommen?
    Sollte es sich um ein verbundenes Unternehmen handeln, ist hinsichtlich des Finanzierungsengpasses nur auf das Gesamtunternehmen abzustellen. Es ist allerdings zu gewährleisten, dass in diesem Fall der Schwerpunkt des Gesamtunternehmens (Hauptsitz!) in Nordrhein-Westfalen liegt. Solo-Unternehmer können bei mehreren angemeldeten Gewerben nur einen Antrag pro Person stellen. Sobald die Gewerbe jedoch angestellte Mitarbeiter beinhalten, kann pro unterschiedlichem Gewerbe ein einzelner Antrag gestellt werden, solange es sich um eine eigene Rechtspersönlichkeit handelt. (hier liegt eine genauere Definition vor, als es noch am Montag der Fall war).

    Müssen private Rücklagen aufgebraucht werden, bevor der Zuschuss beantragt werden kann?
    Um den Zuschuss zu erhalten, muss in Folge der Corona-Krise ein massiver finanzieller Engpass entstanden sein und vorhandene Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Die vorhandenen Mittel umfassen nur den aktuellen Cashflow, also die Differenz von Einnahmen und Ausgaben, und nicht Rückstellungen oder private Rücklagen. Bitte beachten Sie in jedem Fall die o.g. Kriterien für Antragsteller. (Bestätigung unserer Aussage!)

    Sind Gründerinnen und Gründer, die nach dem 31.12.2019 gestartet sind, grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen?
    Für den Anspruch auf Soforthilfe wurde der Stichtag des 31.12.2019 gewählt, um insbesondere einen Missbrauch der Fördergelder auszuschließen. Wir arbeiten aber derzeit an einer Regelung, die es ermöglichen soll, in Ausnahmefällen auch Menschen zu unterstützen, die nach diesem Stichtag mit ihrem Unternehmen gestartet sind und nun unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Diese Regelung wird in Kürze bereit gestellt. (Bestätigung unserer These)

    Können Studenten und Rentner einen Antrag für die NRW-Soforthilfe stellen?
    Es kommt auf den Haupterwerb an. Bei einem/er Vollzeitstudierenden ist die Haupttätigkeit generell das Studium, auch wenn er/sie am Wochenende oder abends selbstständig tätig ist. Anders ist es bei einem Solo-Selbständigen im Haupterwerb, der sein Studium noch nicht abgeschlossen hat und daher noch eingeschrieben ist. Ein Rentner mit einer kleinen Rente, der seinen Haupterwerb z.B. aus dem Betrieb einer Gaststätte bezieht, ist ebenfalls grundsätzlich antragsberechtigt. (Thema Haupterwerb wird verdeutlicht)

    Können Bezieher des Arbeitslosengeldes II (= Hartz IV) den Zuschuss erhalten?
    Der Bezug des Arbeitslosengeldes II ist unschädlich, um die Soforthilfe in Anspruch zu nehmen.
    Wofür darf der Zuschuss genutzt werden ?
    Der Zuschuss kann genutzt werden, um finanzielle Engpässe, wie z.B. Bankredite, Leasingraten, Mieten usw., zu bedienen. Der nach Prüfung des Antrags elektronisch übermittelte Bewilligungsbescheid, kann auch bei der Bank vorgezeigt werden. Er gilt als Nachweis, dass das Land den Zuschuss auszahlen wird.
    Soloselbständige im Haupterwerb beziehen ihren Lebensunterhalt aus ihrer selbstständigen Tätigkeit und müssen daher auch ihr eigenes Gehalt erwirtschaften, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sofern der Finanzierungsengpass beim Soloselbstständigen im Haupterwerb dazu führt, dass er sein regelmäßiges Gehalt nicht mehr erwirtschaften kann, dient die Soforthilfe auch dazu, das eigene Gehalt und somit den Lebensunterhalt zu finanzieren. (eindeutige Bestätigung unserer Ausführung)

    Wie sind Umsatzeinbrüche zu berechnen, wenn sich aufgrund der Abrechnungstechnik Einbrüche erst verzögert darstellen?
    Das Antragsformular verlangt keine Nachweise. Der Antragsteller versichert lediglich, dass er in Folge der Corona-Pandemie einen Umsatzeinbruch erlitten hat. Das ist durch einen Vorher-nachher-Vergleich zu ermitteln. Die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat müssen mehr als halbiert sein. Bei Neu-Gründungen (vor dem 31.12.2019) gilt: Mehr als halbiert gegenüber dem Vormonat. Schlägt sich der Umsatzeinbruch aufgrund verzögerter Rechnungsstellungen noch nicht im März nieder, so wird empfohlen, das Kriterium des Auftragsverlustes zu prüfen, oder den Antrag später zu stellen. (Bestätigung und Verdeutlichung der Voraussetzungserfüllung: ODER)

    Muss nachgewiesen werden wofür der Zuschuss eingesetzt wird?
    Nein, ein solcher Nachweis muss nicht erbracht werden.

    Wie ist eine Überkompensation definiert?
    Eine Überkompensation entsteht dann, wenn der Antragsteller mehr Zuwendungen erhält, als sein tatsächlich eingetretener Schaden – also insbesondere der durch die Corona-Krise eingetretene Umsatzausfall abzüglich eventuell eingesparter Kosten (z.B. Mietminderung) ist. Eine Überkompensation ist nach der dreimonatigen Förderphase zurückzuerstatten. (Bestätigung der Aussage sorgsam mit den Geldern auszugehen und zweckgebunden zu verwenden)

    Sind die Zuschüsse deutschlandweit gleich?
    Ja, in jedem Bundesland gibt es Zuschüsse! Dies ist auf Bundesebene beschlossen worden (wie im Podcast bereits dargestellt). Zur Verdeutlichung, aber noch einmal der Hinweis: jedes Bundesland setzt es etwas anders um. Bitte stets Voraussetzungen und Höhe des Zuschusses beachten. Diese können variieren.

    Quelle: Wirtschaft NRW Soforthilfe Corona“

  • Dan
    Veröffentlicht um 15:07h, 04 April Antworten

    Guter Podcast, danke! Mein (junger) Steuerberater äußert sich hier sehr warnend und in meinen Augen nicht korrekt.
    Mich verwirren nach wie vor die unterschiedlichen Bedingungen der jeweiligen Bundesländer, insbesondere Bayern (mein Wohn-/Arbeitssitz).
    Die Höhe der individuellen privaten Cashreserven ist in meinen Augen weiterhin völlig unklar, da keine konkreten Summen genannt werden können (wie auch). Der Steuerexperte aus dem Podcast spricht zwar von 6-stelligen Reserven, welche eine Soforthilfe nicht rechtfertigen würden. Aber es verunsichert dennoch, wenn man entsprechende Corona-Umsatzeinbrüche, aber noch (berechtigte und nicht 6-stellige) stille Reserven auf dem Konto hat (wie bei Eginhard).
    Am Ende ist es wohl – entsprechend der Empfehlung des Steuerexperten – ratsam und letztlich auch risikoarm (präventive) Soforthilfe im Zuge von deutlichen Umsatzrückgängen in den Corona-Monaten in erlaubter und realistischer Höhe zu beantragen und bis zur Jahressteuer, sofern noch nicht aus Not verbraucht, aufzuheben um sie ggf. zurückzuzahlen.
    Habe ich das so richtig verstanden? 🙂

    • Eginhard Kieß
      Veröffentlicht um 19:10h, 09 April Antworten

      Hallo Dennis! Herzlichen Dank für deinen Kommentar! Und Du triffst es auf den Punkt: Die Vorgehensweisen sind leider tatsächlich in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Schade. Ich sehe es wie Du: Beantragen sollte es jeder, der den Bedarf sieht bzw. die Schwierigkeiten im eigenen Business. Treten sie dann nicht ein, sofort zurückzahlen. Fertig.
      ich wünsche Dir viel Erfolg und Konstanz in deinem Business. Eginhard

  • Marcus Korndörfer
    Veröffentlicht um 20:00h, 20 April Antworten

    Vielen Dank für den ausführlichen Beitrag zu dem Thema.
    Eine Frage hätte ich aber beispielsweise noch, ich bin selbstständiger Groupfitness Trainer und habe in Bayern einen Antrag gestellt, bin mir allerdings nicht 100% sicher ob ich Antragsberechtigt bin…..in meinem Fall brechen meine Einnahmen zu 100% weg, da die Studios geschlossen sind… als Solo Selbständiger habe ich auch keine betrieblichen Ausgaben in diesem Sinne (wie viele andere bestimmt auch), abgesehen von Fahrtkosten die jetzt aber natürlich ebenfalls wegfallen….nichts desto trotz hat man ja private Verpflichtungen und Fixkosten….bin ich dann auch berechtigt im Sinne von Einkommenseinbußen? Es heißt nämlich, wenn man sich so durchliest, oft dass der Antrag eben nur im Falle eines finanziellen Engpasses gilt, den man genau angeben muss und eben nicht für den Fall, dass man „nur“ Einkommens- oder Umsatz Einbußen hat…. Ich habe meinen Antrag vor 2 Wochen gestellt und bislang keine Rückmeldung erhalten, daher heute nochmals eine Email an die zuständige Behörde geschrieben…dort habe ich auch vor Antragstellung angefragt, sie konnten mir jedoch leider keine Infos geben (auf gut Deutsch, sie wussten es selbst nicht genau), meinten aber ich solle auf jeden Fall einen Antrag stellen. Als Begründung habe ich eben den Einkommensverlust auf Grund der Studio Schließungen angegeben. Für viel mehr Text war leider kein Platz im Online Formular und jetzt hab ich letzt gelesen, dass nur diese Begründung und ein Einkommensverlust nicht berechtigt zum Antrag…daher heute die Email in der ich auch meine Zahlen konkret genannt habe….ach ja, die übrigen Voraussetzungen in Bezug auf meine Selbstständigkeit erfülle ich…

    Vielen Dank schon mal,
    liebe Grüße
    Marcus

    • Eginhard Kieß
      Veröffentlicht um 21:13h, 20 April Antworten

      Hallo Marcus! Herzlichen Dank für Deinen Kommentar. Vermutlich kann Dir niemand aktuell eine rechtsverbindliche Auskunft geben, weil mir mein Gefühl sagt, dass es in jedem Bundesland irgendwie doich anders gehandhabt wird. Meine grundsätzliche Empfehlung: Beantragen. Wenn es kommt, Geld beiseite legen und nur im Notfall anfassen. Sonst dann wieder zurückzahlen. Es wird sicherlich in den nächsten Monaten klar werden, unter welchen Voraussetzungen es zurückzuzahlen ist. Dir viel Erfolg. Viele Grüße, Eginhard

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