Welche Versprechen dürfen wir unseren Klienten geben und welche nicht?
Ab 01.07.2022 gibts mal wieder ne neue „pfiffige“ Rechtssprechung: Wir müssen bei bestimmten Vertragsbedingungen einen sog. „Cancel-Button“ auf unserer Homepage anlegen, sonst verstoßen wir gegen geltendes Recht. Ein „Wahnsinn“, was heutzutage alles reglementiert und vorgegeben wird. Unternehmerische Freiheit wird immer mehr eingeschränkt. Dem Verbraucher wird scheinbar jegliche Vernunft bei Kaufentscheidungen abgesprochen. Man muss ihm ja schützen.
Hinzu kommt, dass wir als Personal Trainer tunlichst auf unsere „Werbeversprechen“ achten müssen. In meiner neuen Podcast-Folge gehe ich genau auf diese beiden Rechtsgrundlagen ein.
Expertenwissen ist gefragt
Dafür habe ich mir wieder Julia Ruch von der „aktivKANZLEI“ als kompetente Partnerin ins Podcast-Boot geholt.
Julia klärt Dich auf, was Du ab 01.07. mit der Anbringung eines „Cancel-Buttons“ beachten musst. Unter welchen Bedingungen ist er ggf. für Dich notwendig, damit Du keine Abmahnung erhältst?
Ebenso klärt sie Dich auf, was „unerlaubte Werbeversprechen“ sind. Auf Basis eines aktuellen Urteil unlauteren Wettbewerbs sensibilisiert sie Dich, was Du auf Deine Homepage, auf Deinen Flyer & Co schreiben darfst und was nicht. Bitte nimm diese Dinge sehr ernst, damit Du keine Schwierigkeiten bekommst.
Ich wünsche Dir nun guten Input bei meiner Podcast-Folge „Cancel-Button und unerlaubte Werbeversprechen“.
Anbei noch ein zwei Links für weitere Informationen zu den Themen Online Verträge und Werbung:
https://www.aktivkanzlei.de/blog/online-mirgliedschaft-was-ist-zu-beachten
https://www.aktivkanzlei.de/blog/facebook-werbung-was-beachten
PS: Wenn Dir diese Podcast-Folge oder mein Podcast grundsätzlich gefällt, dann freue ich mich riesig über eine positive Bewertung bei Apple, Google, Youtube & Co. Hinterlasse auch gerne hier Deinen Kommentar.
Wenn Du weitere Fragen an mich hast bzw. Themenvorschläge, dann schreibe mir gerne…
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