Rechtliche Grundlagen – Was gilt es zu beachten!
Das Schönste ist es für uns Personal Trainer, wenn wir eine Bewertung, eine Referenz bekommen. Mein Klient schwärmt am besten in den höchsten Tönen von mir und ich darf es veröffentlichen.
Darf ich das tatsächlich? Oder gilt es dabei etwas zu beachten? Es gibt nicht wenig Gerichte, die sich damit beschäftigen. Es kann schnell passieren, dass wir gegen „Unlauteren Wettbewerb“ verstoßen.
Du willst definitiv nicht verklagt werden
Im meiner heutigen Podcast-Folge spreche ich mit Julia Ruch von der „aktivKANZLEI“
über dieses dann doch scheinbar nicht ganz unkomplizierte Thema. Bei Klientenbewertungen im Personal Training gilt es ganz konkret auf bestimmte Sachverhalte zu achten.
Herzlichen Dank Julia für die Aufklärung und die Darstellung der rechtlichen Grundlagen. Sei also achtsam, damit Du nicht verklagt werden kannst. Und nun viel Spaß beim HIN-Hören…
Anbei noch ein zwei Links für weitere Informationen zu den Themen Online Verträge und Werbung:
https://www.aktivkanzlei.de/blog/online-mirgliedschaft-was-ist-zu-beachten
https://www.aktivkanzlei.de/blog/facebook-werbung-was-beachten
PS: Wenn Dir diese Podcast-Folge oder mein Podcast grundsätzlich gefällt, dann freue ich mich riesig über eine positive Bewertung bei Apple, Google, Youtube & Co. Hinterlasse auch gerne hier Deinen Kommentar.
Wenn Du weitere Fragen an mich hast bzw. Themenvorschläge, dann schreibe mir gerne…
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